Nachfolgend sehen Sie die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma HS Design GmbH Malerfachbetrieb
Stand 07.05.2021.
Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma HS Design GmbH Malerfachbetrieb, im folgenden Auftragnehmer genannt, und dem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, auch wenn diese bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese verpflichten den Auftragnehmer nur, wenn er sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
Auftrag und Annahme
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund, wie z.B. bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, bei wettbewerbswidrigem oder sittenwidrigem Inhalt oder wegen Beanstandungen der technischen Form des Inhalts, abzulehnen. Erhält der Auftragnehmer erst nach Annahme des Auftrages von den vorgenannten Gründen Kenntnis, so ist er auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich erklärt. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgter Mahnung bzw. erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, den Auftrag abzulehnen. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Angebote / Kostenvoranschläge die abgegeben werden sind Schätzungen, aus diesem Grund erfolgt kein pauschal Angebot vorausgesetzt dieses wurde schriftlich vereinbart, liegt keine schriftliche Erklärung vor wird gemäß Leistung/Material/ Stunden und Aufmass abgerechnet hier wird der Einheitspreisvertrag angewendet.
Materiallieferungen bzw.Abweichung des Herstellers
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Auftragnehmer, jederzeit und ohne sonstigen Hinweis, vom angebotenen Hersteller/ Lieferanten abweichen darf und kann. Dies wird nur erfolgen, wenn aufgrund von Lieferengpässen oder sonstige Gründe eintreten. Jedoch versichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber, dass gleichwertige oder höherwertige Material des anderen Lieferanten zu liefern. Weiter erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Materiallieferungen nur gegen Vorkasse erbracht werden.Ein möglicher Sicherheitseinbehalt ist sofort vor Lieferung des Materiales fällig, dieser bezieht sich lediglich auf die Abschlagszahlung um diese zu verringern. Wünscht der Kunde dennoch eine Lieferung des Materiales vor Beginn so ist der komplette Betrag incl. der gewährten Einbehalte sofort fällig vor Auslieferung.
Annullierungskosten
Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Vollendung des Werkes unberechtigt zurück, kann der Auftragnehmer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 40 % des Verkaufspreises (Nettoentgeltes) für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angebotenen Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei der Auftragserteilung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB (Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legt der Auftragnehmer den bei Rechnungslegung geltenden Mehrwertsteuersatz zugrunde. Alle Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe nicht Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Berechnet wird jede angefangene halbe Stunde. Rechnungen des Auftragnehmers sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar innerhalb 5 Tage nach Erhalt rein netto Kasse. Der Auftragsnehmer behält sich vor, die Auftragsabwicklung gegen Abschlagszahlung, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Auftraggeber. Grundlage des Vertragsabschlusses ist die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners. Werden Grunde bekannt, die Anlass zu berechtigten Zweifel an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen geben, werden wir Ihre Daten zu einem Bonitätscheck an die Creditreform weitergeben, die uns über Ihre Bonität bezüglich der Rechnungsstellung eine Auskunft erteilt. Ferner stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer offene Posten an ein Factor-Unternehmen weiterleiten kann. Bei Zahlungsverzug mit vorangegangener Erinnerung kann der Auftragnehmer die Arbeiten bis zum Ausgleich des Posten einstellen, auch wenn bereits Zahlungen erfolgten.
Teillieferung
Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung berechtigt.
Eigentumsvorbehalt
Die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmen und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die dem Auftragnehmer aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Auftraggeber zusteht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziffer 3.-5. auf den Auftragnehmer übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an den Auftragnehmer ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit möglichen Widerruf des Auftragnehmers einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Auftraggeber in keinem Fall berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet - sofern der Auftragnehmer den Abnehmer des Auftraggebers nicht selbst unterrichtet -, dem Abnehmer die Abtretung an den Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben und dem Auftragnehmer die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die Forderung des Auftragnehmers mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behält sich der Auftragnehmer vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Auftraggeber einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Auftraggebers zu verlangen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Unterlagen, welche am EDV-System erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Witterungsbedienungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedienungen kann der Auftragsnehmer die Arbeiten unterbrechen. Eine witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hof. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.
Schlussbestimmungen
Für alle Aufträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdruch die Gültigkeit der ürbigen Bestimmungen nicht berührt.
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